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Terms and Conditions
Sämtlichen Verträgen und Geschäftsvorfällen liegen unsere nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde.
I. Allgemeiner Vertragsinhalt
1. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller verbindlich und werden durch Auftragserteilung anerkannt. Einkaufsbedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Katalogangaben, Abbildungen und Eigenschaften sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
2. Sondervereinbarungen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit und beziehen sich immer nur auf den einzelnen Vorgang, für den die Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch dann, wenn wir diesen nicht widersprechen.
II. Vertragsabschluss und Preise
1. Angebote und Preise gemäß unserer Preisliste sind stets freibleibend.
2. Im Übrigen sind Angebote freibleibend, falls deren Annahme nicht innerhalb von 14 Tagen uns gegenüber erklärt ist. Die angegebenen Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Liste, soweit wir nicht durch Preiserhöhungen der Hersteller oder Rohwaren für die Produktion, zu vorzeitigen Preiskorrekturen gezwungen werden.
3. Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung stets unverpackt ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Porto- und sonstige Versendungskosten werden, sofern nicht anders angeboten bzw. auf der Rechnung vermerkt, gesondert ausgewiesen und zusätzlich berechnet.
4. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und haben sich die Preise inzwischen erhöht, so werden die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise berechnet.
III. Konstruktions- und Formänderungen
Konstruktions- und Formänderungen an den angebotenen oder verkauften Produkten sind – soweit die Änderung dem jeweiligen Stand der Technik entspricht – vorbehalten und ohne vorherigen Hinweis zulässig.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
1. Alle Reparaturrechnungen sind sofort fällig, um übrigen gewähren wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
2. Soweit es sich nicht um Reparaturrechnungen, amtliche Gebühren oder ausgewiesene Nettopreise handelt, gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche und eines Gegenbeweises, dass der Verzugsschaden wesentlich niedriger sei, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu fordern.
4. Teilleistungen sind zulässig. Die Rechnungen dafür sind entsprechend vorstehender Zahlungsbedingungen zu begleichen.
5. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung ausdrücklich vor.
6. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7. Falls wir uns – worauf kein Anspruch besteht – mit dem Umtausch oder der Rückgabe der Ware einverstanden erklären, sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Netto-Warenwertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
8. Bei einem Nettobestellwert unter 25,00 € behalten wir uns vor, einen Mindermengen- Zuschlag in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Bei eingehenden Reparaturaufträgen mit einem Rechnungswert unter 25,00 € (Kleinstmengenaufträge) berechnen wir automatisch eine Pauschale in Höhe von 25,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
V. Haftung, Gefahrübergang und Gewährleistung
1. Höhere Gewalt, sowie betriebsfremde Einflüsse befreien uns von der Verpflichtung zu Lieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden bei Lieferungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über, wenn die Ware unsere Firma in Melsungen verlässt.
3. Offensichtliche Mängel, ferner Transport- und Verpackungsschäden müssen direkt bei Empfang von dem Transportunternehmen quittiert werden. Durch die sogenannte reine Quittung erlöschen alle Ansprüche auf Schadensersatz - siehe § 438 HGB. Sogenannte verdeckte Schäden müssen uns innerhalb 48 Stunden, dokumentiert mit Fotos, gemeldet werden. Stark äußerlich beschädigte Sendungen sind sofort zu kontrollieren oder zurückzuweisen, da die Ware sonst als anerkannt gilt.
4. Wir verpflichten uns, die Ware bei Fabrikationsfehlern nach vorheriger Begutachtung – nach unserer Wahl – entweder nachzubessern, oder – falls es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt – umzutauschen. Zur Begutachtung ist die beanstandetet Ware franko an uns einzusenden. Weitere Ansprüche des Käufers auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Ansprüche auf Schadenersatz und wegen etwaiger Folgeschäden sind gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nachweislich auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung unsererseits. Im Falle von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer wir uns zum Einlesen, Übertragen, Speichern und Verarbeiten von Daten bedienen, haften wir nicht.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Melsungen.
2. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des jeweiligen Vertrages Melsungen.
VII. Gültigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand März 2024